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Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge kurzfristig verlängert

 

 

Beispielbild für ein ukrainisches Kennzeichen

Sie sind auch im Landkreis Gotha immer wieder zu sehen: Autos mit ukrainischem Kennzeichen. Viele Ukrainer:innen sind vor dem russischen Angriffskrieg mit ihren privaten Autos geflüchtet und damit nach Deutschland gekommen. Durch eine Ausnahmeregelung können sie bislang ihre Fahrzeuge mit heimischen Kennzeichen weiter fahren. Das Land Thüringen hat diese Regelung kurzfristig bis Ende September verlängert. 

Spätestens ab dem 1. Oktober 2024 müssen deshalb ukrainische Fahrzeuge, die nicht nur vorübergehend in Deutschland am Verkehr teilnehmen, zugelassen werden.

Folgendes wird für die Zulassung benötigt:

·         CoC/EU-Typgenehmigung vom Hersteller oder
·         ein Gutachten nach § 21 StVZO vom Technischen Dienst
·         ein Verzollungsnachweis (vom Hauptzollamt)
·         ukrainische Fahrzeugpapiere und die amtlichen ukrainischen Kennzeichen
·         SEPA-Lastschriftmandat (kann Vorort ausgefüllt werden)
·         Versicherungsnummer (eVB)
·         ein Ausweisdokument (Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass)

Termine für die Zulassung können unter über die website des Landkreises Gotha unter www.landkreis-gotha.de/service/kfz-zulassung/ vereinbart werden. Als Anliegen wäre "Zulassung/Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges" zu wählen.

Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung dürfen vorübergehend bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach der Einreise am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Dafür müssen sie betriebs- und verkehrssicher sein. Außerdem muss für das jeweilige Fahrzeug eine Grenzversicherung oder aber eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt sein.

 

 

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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