Rund ums Auto
Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Dokumente Sie zum Zulassen eines Autos, Lkw oder Anhängers im Landkreis Gotha benötigen.
Die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens können Sie hier abfragen und die Kombination ggf. sofort reservieren:
Termin für Zulassungsvorgang buchen
Wunschkennzeichen
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Online-Zulassung (i-Kfz)
Allgemeines
Allgemeines
Ab sofort steht im Landkreis Gotha die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen zur Verfügung. Das Angebot kann derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden. Bei den angebotenen Vorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder Verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen, grüne Kennzeichen, rote Kennzeichen und Wechselkennzeichen ist über das i-Kfz-Portal nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Vorgänge mit vollständigen und richtigen Angaben vom Portal zugelassen werden. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
Welche Zulassungsvorgänge können beantragt werden?
Welche Zulassungsvorgänge können beantragt werden?
- Außerbetriebsetzung (automatisierte Entscheidung, sofort gültig)
- Änderung der Adresse nach Umzug innerhalb des Kreises und Adressänderung ohne Umzug (automatisierte
Entscheidung, Änderung sofort gültig)
- Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des bisherigen
Kennzeichens (automatisierte Entscheidung, sofortiges Losfahren möglich)
- Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel mit neuem Kennzeichen
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit neuen oder bisherigen Kennzeichen
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Nutzung?
Die Angebote können derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden.
Für die Antragsstellung werden die folgenden Nachweise und Dokumente benötigt:
- Für den elektronischen Nachweis Ihrer Identität benötigen Sie den neuen Personalausweis oder
elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Ausweislesegerät und
- die kostenlose AusweisApp 2 (Download hier)
- IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei der
Zulassungsbehörde Gotha bestehen
- Die Gebühr muss sofort entrichtet werden. Die Zahlung kann mittels Lastschrift erfolgen.
- Abhängig vom jeweiligen Vorgang müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
- Für die Außerbetriebsetzung werden zusätzlich benötigt:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (seit 1.1.2015 im
Umlauf) und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (seit 1.1.2015 im Umlauf)
- Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (seit 1.1.2015 im
Umlauf) und ggf. Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1.1.2018 im Umlauf)
sowie ggf. Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (seit 1.1.2015 im Umlauf)
- 6-stellige Reservierungs-PIN, sofern ein vorabreserviertes Wunschkennzeichen genutzt werden soll
Zugang zum i-Kfz Portal
Zugang zum i-Kfz Portal
Haben Sie alle benötigten Nachweise und Dokumente zur Hand?
Dann können Sie hier Ihren Online-Antrag im i-Kfz-Portal stellen.
Achten Sie darauf, dass die Ausweis-App vor Beginn des Prozesses gestartet worden ist.
Was bedeutet die "automatisierte Entscheidung"?
Was bedeutet die "automatisierte Entscheidung"?
Die automatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich.
Dabei entscheidet das i-Kfz Portal automatisiert über die Antragstellung. Die automatisierte Entscheidung (Zulassungsbescheid) wird dem Halter sofort nach Bezahlung der Gebühr angezeigt und zum Download bereitgestellt.
Bei der Außerbetriebsetzung gilt das Fahrzeug mit dem Entscheidungsabruf durch den Antragsteller mit Datum der Antragstellung als außer Betrieb gesetzt.
Bei der Adressänderung wird mit dem Entscheidungsabruf die Änderung übernommen. Der Halter erhält innerhalb der nächsten 10 Tage von der Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zum Empfang der neuen Zulassungsbescheinigung muss der abgerufene Bescheid mitgeführt werden.
Bei den Umschreibungen mit Kennzeichenbeibehaltung besteht für den Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen. Der Halter erhält innerhalb der nächsten 10 Tage von der Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung. Bis zum Empfang der neuen Zulassungsbescheinigung muss der abgerufene Bescheid mitgeführt werden.
Die internetbasierten Anträge auf Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung mit neuem Kennzeichen werden in der Zulassungsbehörde bearbeitet und entschieden. Der Antragsteller erhält von der Zulassungsbehörde den Zulassungsbescheid und die notwendigen Zulassungsdokumente inklusive der eventuell erforderlichen Plaketten zum Verkleben auf die Kennzeichen zugeschickt.
Die Zulassung wird erst mit dem dritten Tag nach dem Versand des Zulassungsbescheides gültig. Das sofortige Losfahren ist also nicht möglich.
An wen kann ich mich im Problemfall wenden?
An wen kann ich mich im Problemfall wenden?
Stoßen Sie bei der Verwendung des i-Kfz-Portals auf unerwartete Probleme, wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: 03621/214-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ikfz(at)kreis-gth.de.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wo finde ich weitere Informationen?
Die verlinkten Videos zeigen Ihnen, wie Sie ein Fahrzeug online abmelden bzw. ein Fahrzeug online umschreiben oder wiederzulassen können.
Weiterführende Informationen zum Projekt i-Kfz, einen FAQ-Bereich sowie ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen i-Kfz-Vorgängen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.