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Online zulassen und losfahren

i-Kfz-Stufe 4 bietet neue Funktionen

Das Auto online zulassen und direkt losfahren – das ist mit der Umstellung auf i-Kfz-Stufe 4 seit dem vergangenen Dezember auch im Landkreis Gotha möglich. Insbesondere profitieren Bürgerinnen und Bürger von den neuen Funktionen der Stufe. Dazu gehört auch, dass Fahrzeuge direkt in Betrieb genommen werden können. Heißt: Bürgerinnen und Bürger, die ihre Autos online zulassen, müssen nicht mehr auf die Zusendung der Fahrzeugpapiere und Plaketten warten. Stattdessen können sie sofort losfahren. Bis zu zehn Tage ist es erlaubt, ohne die genannten Dokumente im Inland unterwegs zu sein – als Nachweis gilt der ausgedruckte Zulassungsbescheid, der direkt online abrufbar ist.

Insgesamt sind im Landkreis Gotha im letzten Quartal des vergangenen Jahres 589 Zulassungsvorgänge online abgewickelt worden. Im Januar 2024 waren es 238. Die Bandbreite der Online-Zulassungsvorgänge, die durch die i-Kfz-Stufe 4 möglich sind, reicht von der An- und Abmeldung von Fahrzeugen bis hin zu Adressänderungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel sowie Tageszulassungen. Auch eine Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H) ist möglich. Zu den Vorteilen gehört auch, dass die Gebühren für Zulassungsvorgänge günstiger sind als bei der Bearbeitung vor Ort in der Behörde. Hinzu kommt, dass der Service rund um die Uhr, also 24/7, zur Verfügung steht. „Aber auch unsere Verwaltung profitiert von der i-Kfz-Stufe 4, indem die Kolleginnen und Kollegen die Vorgänge zeitlich flexibler abarbeiten können“, erläutert Mario Weigand, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Natürliche Personen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen möchten, benötigen einen Identitätsnachweis über das BundID-Konto mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat; juristische Personen über das Bund-Unternehmenskonto mittels Elsterzertifikat. Wer ein Fahrzeug abmelden möchte, muss seine Identität nicht nachweisen. Autorisierte Dienstleister dürfen auch für Dritte online Fahrzeuge zulassen.

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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