Bei Umzügen von außerhalb in den Landkreis Gotha
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Hinweis: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist seit 01.01.2015 die Kennzeichenmitnahme möglich.
Falls dennoch eine Kennzeichenänderung gewünscht ist, werden weitere Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat),
- aktuelle Kennzeichen.
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Gotha
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung