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Kfz-Zulassung

Rund ums Auto

Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Dokumente Sie zum Zulassen eines Autos, Lkw oder Anhängers im Landkreis Gotha benötigen.

Die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens können Sie hier abfragen und die Kombination ggf. sofort reservieren: 

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Online-Zulassung (i-Kfz)

Allgemeines

Allgemeines

Ab sofort steht im Landkreis Gotha die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen zur Verfügung. Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. 
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Vorgänge mit vollständigen und richtigen Angaben vom Portal zugelassen werden. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.

Welche Zulassungsvorgänge können beantragt werden?

Welche Zulassungsvorgänge können beantragt werden?

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Adressänderung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

 

 

Diese Unterlagen werden benötigt

Diese Unterlagen werden benötigt

Zur Identifizierung:

Natürliche Personen

  • über die BundID (Kontoeinrichtung mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung)

Juristische Personen

  • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat


Zur Zahlung:

  • Bankverbindung (IBAN)

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Zugang zum i-Kfz Portal

Zugang zum i-Kfz Portal

Haben Sie alle benötigten Nachweise und Dokumente zur Hand?

Dann können Sie hier Ihren Online-Antrag im i-Kfz-Portal stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An wen kann ich mich im Problemfall wenden?

An wen kann ich mich im Problemfall wenden?

Stoßen Sie bei der Verwendung des i-Kfz-Portals auf unerwartete Probleme, wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: 03621/214-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ikfz(at)kreis-gth.de.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wo finde ich weitere Informationen?

Weiterführende Informationen zum Projekt i-Kfz, einen FAQ-Bereich sowie ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen i-Kfz-Vorgängen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Letzte Änderung der Seite:06.02.24, 11:18 Uhr
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