Personaldokumente

Personaldokumente für Zulassungsvorgänge

Zu allen Anliegen weisen Sie sich bitte mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem Reisepass inklusive gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als ein Jahr) aus.

Zusätzliche benötigte Dokumente

  • bei ausländischen Antragstellern:
    Reisepass mit beglaubigter Übersetzung oder amtlicher Meldebestätigung (Übersetzung) über Wohnsitz,sofern nicht im Reisepass eingetragen

  • bei Unternehmen zusätzlich:

    • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bei GmbH, GmbH & Co. KG, OHA, KG , …

  • bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug

  • bei Antragstellung durch Dritte zusätzlich:

    • Vollmacht mit Personalausweiskopie des Vollmachtgebers; der Vollmachtnehmer muss sich ebenfalls ausweisen können

  • bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter zusätzlich:

    • schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigter; bei alleinerziehenden Elternteilen ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen

Öffnungszeiten des Landratsamtes Gotha


Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist das Landratsamt Gotha nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. 
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis. 


 


Landratsamt Gotha | 18.-März-Straße 50 | 99867 Gotha

Telefon: 03621 214-0 | Telefax: 03621 214-283 | E-Mail: poststellekreis-gthde 


Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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