Oldtimerkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- ggf. Kennzeichen
- Gutachten gemäß §23 StVZO
Hinweis: Oldtimerkennzeichen werden auf Antrag Fahrzeugen zugeteilt, die mindestens 30 Jahre alt sind und der Pflege und Erhaltung von Kfz-technischem Kulturgut dienen.
Der Nachweis, dass ein Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt, ist mittels Gutachten im Sinne des §23 StVZO zu erbringen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug gemäß 49. Verordnung zur StVZO zulassen (rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge), informieren Sie sich bitte in Ihrer Zulassungsbehörde.