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Neu- und Wiederzulassung

Neuzulassung

Notwendige Unterlagen:

 

Hinweis:


Ist anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II nur die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein COC-Papier vorhanden, wird dazu noch der Kaufvertrag benötigt und das Fahrzeug ist vor der Zulassung vor der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Soll ein Fahrzeug aus dem Ausland zugelassen werden, werden weitere Unterlagen benötigt. Erkundigen Sie sich hierzu bitte vorab.

Wiederzulassung

Notwendige Unterlagen:

Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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