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Kurzzeit- und Saisonkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Notwendige Unterlagen:

  • Personaldokumente
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Hinweis: Die Kennzeichen sind längstens fünf Tage ab Zuteilung gültig.


Sie dürfen nur für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

Saisonkennzeichen

Notwendige Unterlagen:

 

Hinweis: Der Betriebszeitraum der Saisonkennzeichen muss mindestens zwei Monate und darf höchstens 11 Monate betragen.

Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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