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Kurzzeit- und Saisonkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Notwendige Unterlagen:

  • Personaldokumente
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Hinweis: Die Kennzeichen sind längstens fünf Tage ab Zuteilung gültig.


Sie dürfen nur für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

Saisonkennzeichen

Notwendige Unterlagen:

 

Hinweis: Der Betriebszeitraum der Saisonkennzeichen muss mindestens zwei Monate und darf höchstens 11 Monate betragen.

Öffnungszeiten des Landratsamtes Gotha


Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist das Landratsamt Gotha nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. 
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis. 


 


Landratsamt Gotha | 18.-März-Straße 50 | 99867 Gotha

Telefon: 03621 214-0 | Telefax: 03621 214-283 | E-Mail: poststellekreis-gthde 


Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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