Kurzzeitkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Hinweis: Die Kennzeichen sind längstens fünf Tage ab Zuteilung gültig.
Sie dürfen nur für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Saisonkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Hinweis: Der Betriebszeitraum der Saisonkennzeichen muss mindestens zwei Monate und darf höchstens 11 Monate betragen.