Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Notwendige Unterlagen:
- Personaldokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- bei Verschrottung den Verwertungsnachweis
Hinweis: Die Außerbetriebsetzung ist auch ohne Vollmacht für andere möglich.
Es können Fahrzeuge mit GTH-Kennzeichen, aber auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken außer Betrieb gesetzt werden.