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Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

Notwendige Unterlagen: 

  • Personaldokumente
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen
  • bei Verschrottung den Verwertungsnachweis

 

Hinweis: Die Außerbetriebsetzung ist auch ohne Vollmacht für andere möglich.


Es können Fahrzeuge mit GTH-Kennzeichen, aber auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken außer Betrieb gesetzt werden.



Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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