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Soziales und Jugend

Jugendarbeit wird groß geschrieben

Der Landkreis Gotha fördert über eigene Richtlinien die Kinder- und Jugenderholung, Teilnahmebeiträge für Ausflüge, Bildungsmaßnahmen, den Ankauf von Sachmitteln in der Jugendarbeit, Modellprojekte sowie Investitionen in Jugendclubs und Treffs. Die Zuwendungen werden auf Antrag an Kommunen und anerkannte Träger der Jugendhilfe ausgereicht.

Ferner werden Projekte der Schuljugendarbeit unterstützt, die bedarfs- und interessengerechte Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung zur Verfügung stellen. Gefördert werden Projekte an Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe oder Schulfördervereinen.  Mögliche Inhalte können freizeit- und erlebnispädagogische Angebote, wie z.B. Sport, Spiel und Geselligkeit, sozialer Aufgabenstellungen, Gewalt- und Suchtprävention oder aber die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sein.

Für die Wohlfahrtspflege

Zahlreiche Vereine, Initiativen und freie Träger der Sozial- und Bildungslandschaft sorgen mit teils ehrenamtlichem Engagement dafür, dass auch die Schwächsten der Gesellschaft Untersützung, Zuwendung und Respek erfahren. Der Landkreis Gotha hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit dieser Institutionen nach Möglichkeit zu fördern und stellt hier alljährlich einen fünfstelligen Betrag freiwillig als Zuschuss zur Verfügung. Diese Mittel kommen dann bspw. der Tafel, dem Arbeitslosenverband oder dem Sozialwerk des dfb zugute.

Anträge nimmt das Sozialamt des Landkreises Gotha, Mauerstr. 20, 99867 Gotha entgegen.

Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben ermöglicht dem Landkreis Gotha durch integrierte Sozialplanung bedarfsgerechtere Angebote für Familien und Menschen aller Generationen auszugestalten.

Dafür werden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie jedes Jahr finanzielle Mittel bereitgestellt.

Es interagieren Akteure der Zivilgesellschaft einerseits, Vertreter von Initiativen und Vereinen andererseits und Vertreter von kommunalen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege miteinander. Koordiniert vom Landratsamt Gotha wird so das Ziel verfolgt, Angebote für Familien, noch besser passend zu deren Bedarfen anzubieten.

Familie wird als Ort der generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme und Solidarität verstanden.

Sie planen ein Angebot für Familien oder Menschen unterschiedlicher Generationen?
Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ kann von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern im Landkreis Gotha gestellt werden.

Mit ihren Rückfragen und konkreten Projektideen wenden Sie sich bitte an:

Integrierte Sozialplanung

Maximilian Lübbe
Tel: 03621 214384
E-Mail: m.luebbe(at)kreis-gth.de


Antragstellung:

  • Antragsunterlagen übermitteln wir gern nach einer kurzen Abstimmung zu ihrer Projektidee.
  • Projektanträge für das Jahr 2025 können abhängig von der Mittelverfügbarkeit jederzeit gestellt werden.
  • Anträge auf eine Zuwendung aus dem Landesprogramm für das Jahr 2026 sind bis zum 15.09.2025 einzureichen.

 Rahmenbedingungen:

 

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Letzte Änderung der Seite:26.08.25, 12:10 Uhr
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