Fördermöglichkeiten für Medizinstudium und Weiterbildungen
Der Landkreis Gotha fördert seit 2025 Studierende im Medizinstudium und medizinisches Fachpersonal.
Fördermöglichkeiten für Studierende der Human- und Zahnmedizin
Jährlich können je drei Studierende der Human- und Zahnmedizin nach Bestehen des ersten Studienabschnitts (Vorklinik) ein Stipendium erhalten. Die Förderung beträgt 500 Euro monatlich nach bestandenem Physikum und für längstens 8 Semester. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiat:innen, nach erfolgreichem Studium und der Facharztweiterbildung für einen Zeitraum von fünf Jahren im Landkreis Gotha tätig zu werden.
Praxisgründung oder Übernahme
Wer sich niederlassen möchte, dazu eine Praxis gründet oder übernimmt, kann außerdem einen Zuschuss für deren Ausstattung in Höhe von 9000 Euro beantragen.
Fördermöglichkeiten für medizinische Fachkräfte
Parallel zu den Ärzt:innen sollen zudem jährlich drei medizinische Fachkräfte aus Praxen im Landkreis für eine berufsqualifizierende Weiterbildung mit monatlich 200 bis 300 Euro unterstützt werden. Die Höhe der Förderung ist hierbei abhängig von der Art und der Dauer der Qualifikation. Auch hier ist die Ortsbindung wichtig, so dass die Anschlussbeschäftigung im Landkreis für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.
Fristen und Voraussetzungen
In diesem Jahr können Interessent:innen noch bis zum 30. Oktober die Förderung beim Landratsamt beantragen. Die Bewerbung soll neben einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Aufnahmebestätigung einer Universität bzw. einen Qualifizierungsvertrag und ggf. ein Empfehlungsschreiben beinhalten. Die Zuschüsse für die sächliche Förderung einer Praxisgründung können mit einer Beschreibung des Vorhabens samt Finanzierungsübersicht, aus der die gesicherte Gesamtfinanzierung hervorgeht, beantragt werden.
Ab 2026 ist der Stichtag für die Beantragung der Unterstützung jeweils der 30. Juni.
Hier finden Sie alle Informationen zu der neuen Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren.