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Ehrenamtsförderung

Geld wertes Dankeschön

Seit 2007 vergibt der Landkreis Gotha an verdiente Bürgerinnen und Bürger die Ehrenamtscard des Freistaats Thüringen. Inhaber dieser Chipkarte erhalten in teilnehmenden Museen, Bäder, Gaststätten, Bibliotheken und anderen Einrichtungen ermäßigte Konditionen - vom halbierten Eintritt bis hin zu Sonderleistungen. Allein im Landkreis Gotha bieten 27 Stellen (darunter das Spaßbad TABBS, die Gothaer Bibliothek oder der Grillhersteller Thüros) Sonderkonditionen an. Thüringenweit kann der Bonus von Ehrenamtlern genutzt werden, und mit ständig mehr teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Liste der Akzeptanzstellen stetig größer.

Die Bonuskarte kann an alle Engagierten gehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren, seit fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative mitarbeiten, ihr ehrenamtliches Engagement im Landkreis Gotha ausüben und dafür keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.

Vorschläge für künftige Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtscard nimmt Frau Habermann auch per E-Mail unter buergeranliegen(at)kreis-gth.de oder telefonisch unter der 03621 214 287 im Landratsamt entgegen.

Thüringer Ehrenbrief

Die Thüringer Ehrennadel ist als Anstecker fürs Revers ausgeführt.
Die Thüringer Ehrennadel ist als Anstecker fürs Revers ausgeführt.

Neben der lokalen Förderung bietet auch der Freistaat Thüringen verschiedene Formen der Anerkennung - beispielsweise den Thüringer Ehrenbrief, der das gesellschaftliche Engagement Einzelner hervorheben soll. Dabei kommt es darauf an, dass die Leistungen entweder in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre lang nach dem 3. Oktober 1990 ehrenamtlich erbracht worden sind. Zum Ehrenbrief gehört eine versilberte, rund 20 Millimeter große Nadel in Kreuzform, die das Thüringer Wappen trägt.

Wer eine Person vorschlagen möchte, sollte notwendige Angaben wie Name und Vorname(n), Geburtsdatum und –ort, Wohnanschrift und ggf. Referenzen der oder des Betreffenden in der Begründung anführen.

Das Landratsamt Gotha leitet die Vorschläge an die Thüringer Staatskanzlei zur Entscheidung weiter. 

Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung

Zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen aus der Region stehen dem Landkreis Gotha jährlich Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Diese werden an Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgereicht. Diese wiederum sollen mit den Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits können auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanziert werden. Bedingung dafür ist natürlich der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.

Letzte Änderung der Seite:13.10.23, 10:33 Uhr
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