Sollten Eltern, deren Kind den Schulhort besucht, bis zum 12. März 2025 keinen Bescheid zugestellt bekommen haben, werden diese gebeten, sich bitte per E-Mail an HortVw@kreis-gth.de oder per Telefon unter 03621 214 669 bzw. -685 zu melden.
Aufgrund des verspäteten Bescheiderlasses ergeben sich abweichende Abbuchungs- bzw. Überweisungsdaten:
Hortgebühren für: Fälligkeit zum:
August und September 2024 20.03.2025
Oktober bis Dezember 2024 01.04.2025
Januar bis März 2025 01.05.2025
April bis Juni 2025 01.06.2025
Weitere Informationen können die Erziehungsberechtigten dem beigefügten ausführlichen Elternbrief entnehmen.