Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde am 5. Dezember 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Gotha unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen verkündet
Mit der Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025 wurde der Gefährdungssituation durch die in anderen Landkreisen Thüringens aufgetretene Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N1 (HPAI H5N1) Rechnung getragen und auf fachaufsichtliche Weisung des Landes zum Schutz des Geflügels im Landkreis Gotha die Aufstallung angeordnet.
Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in Geflügelhaltungen weiter dringend erforderlich sind. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha anzuzeigen.
