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Änderung der Katzenschutzverordnung

Strengere Regeln für Katzenbesitzer:innen in der Stadt Gotha

Symbolfoto: pixabay.

Mit der Änderung der Katzenschutzverordnung, die heute im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden ist, ist nun auch die Stadt Gotha mit ihren Ortsteilen Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben als Schutzgebiet ausgewiesen. Wer Katzen in den genannten Gemeinden hält, ist damit dazu verpflichtet, diese kastrieren bzw. sterilisieren zu lassen. Zusätzlich gilt die Auflage, dass Freigänger gechipt und registriert werden müssen. Wichtig ist außerdem: Als Halter:in gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern.

Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und damit gleichzeitig Leid und Tierkrankheiten einzudämmen. Die Änderung der Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also heute, am 24. Mai 2024, in Kraft. Durch eine Übergangsregelung haben Katzenhalter:innen ab diesem Tag einen Monat Zeit, den genannten Pflichten nachzukommen.

Als Schutzgebiete sind bereits die Gemeinde Georgenthal, die Stadt Waltershausen und die Stadt Ohrdruf jeweils mit ihren Ortsteilen ausgewiesen. Dazu kommen die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit ihren Mitgliedsgemeinden sowie die Gemeinden Luisenthal, Emleben und Herrenhof.

Letzte Änderung der Seite:30.06.22, 14:06 Uhr
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