Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig, daran anschließend die „Scheckkartenführerscheine“ je nach Ausstellungsdatum. Nach der weiter gültigen Terminkette werden am 20. Januar Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern der Geburtsjahre 1953 bis 1958 ungültig.
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich nun darauf verständigt, dass im nächsten halben Jahr kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führerschein aufgrund der aktuellen pandemischen Situation nicht fristgerecht umgetauscht werden konnte.
Termine für den Führerscheinumtausch im Landratsamt müssen online unter www.landkreis-gotha.de/service/fahrerlaubnisbehoerde/ gebucht werden.