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Fragen und Antworten

In und um Gotha ein Aufreger: Zur Abfahrtszeit warten zwei Busse an den Haltestellen.
In und um Gotha ein Aufreger: Zur Abfahrtszeit warten zwei Busse an den Haltestellen.

Wie viele Strecken sind vom Doppelverkehr betroffen?
Es sind die 5 Stadtbus- und weitere 8 Linien im Regionalverkehr.


Warum gibt es den Doppelverkehr eigentlich?

Die RVG hat hat dem Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. alle Leistungsverträge gekündigt und für die Bedienung der ehemals von Steinbrück befahrenen Linien zum Jahresbeginn 2017 neue Anbieter verpflichtet.

Das Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. erkennt die Kündigung nicht an und geht davon aus, einen geltenden Vertrag zu haben. Es bedient diese Linien ohne Auftrag der RVG und ohne Bezahlung durch die RVG weiter. 

Unterm Strich: Es fahren also Busse im Auftrag der RVG auf 13 der 41 Linien, die dafür einen Auftrag und Vertrag haben. Und es fahren Busse eines Unternehmens, das dafür keinen Auftrag oder Vertrag hat und dafür auch eine Untersagungsverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 26.01.2017 erhalten, die inzwischen allerdings gerichtlich aufgehoben worden ist.

Zahlt die RVG den Busverkehr in Gotha doppelt?
Die RVG zahlt nicht doppelt. Die RVG hat für 13 Buslinien, die bis Ende 2016 von der Fa. Steinbrück bedient worden sind, neue Unternehmen gebunden. Diese werden auch für ihre Leistungen entlohnt.
Da mit der Firma Steinbrück kein Vertragsverhältnis mehr besteht, gibt es für die RVG auch keinen Grund mehr, noch Entgelt an dieses Unternehmen zu entrichten. Hierzu laufen aktuell Gerichtsverfahren.

 

Wer finanziert dann die Fahrten des Unternehmens Steinbrück?
Dazu hat die RVG keine Kenntnis. Fakt ist aber, dass die vom Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. erzielten Fahrgeldeinnahmen - also das Entgelt, das die Fahrgäste beim Einsteigen an die Fahrer entrichten - seit 1. Januar 2017 der RVG zustehen, welche sie aber nicht bekommt.

 

Muss die Firma nicht doppelt fahren, um ihre gerichtlich geltend gemachten Ansprüche zu sichern?

Nein, hierzu besteht nach Auffassung der Juristen keine Notwendigkeit.


Wer kann dem Doppelverkehr Einhalt gebieten?
Der aktuelle Zustand wird auch seitens des Landesverwaltungsamtes als gefährlich eingestuft, weshalb es Ende Januar eine Untersagungsverfügung gegen das Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. erlassen hatte, die inzwischen vor Gericht als unwirksam erklärt wurde. 

Einstellen kann den Doppelverkehr vor allem derjenige, der ihn ohne Auftrag fährt: das Unternehmen Steinbrück. Darüber hinaus wäre hier auch die zuständige Gewerbebehörde gefragt.


Geht der Streit zu Lasten des Steuerzahlers?
Im Gegenteil; der Streit wird zugunsten des Steuerzahlers geführt, denn ÖPNV ist immer ein Zuschussgeschäft. Da die Fa. Steinbrück in den vergangenen Jahren die kalkulierten Zuschüsse zwar angenommen, aber im Nachgang unverhältnismäßig hohe Nachforderungen gestellt hat, war eine weitere Beauftragung seitens der RVG nicht länger vertretbar. Immerhin kommen alle weiteren Busunternehmen, die seitens der RVG beauftragt worden sind, mit den kalkulierten Zuschüssen aus.

Hinzu kommt: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Firma Steinbrück der RVG seit 2012 schweren Schaden zugefügt hat. Ich habe nach sorgfältiger Recherche Mitte letzten Jahres Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen druchgeführt, dann erfolgten Durchsuchungen. Auf dieser Grundlage ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft nicht möglich.“

RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt im MDR Thüringen Journal, 02.03.2017 zur Begründung, warum eine Beilegung des Streits zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei.

Weitere informationen hierzu:

im MDR, in der Thüringer Allgemeinen, in der Omnibus-Revue


Warum hat die RVG dem Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. gekündigt?

Aus „wichtigem Grund“, nämlich aufgrund

  • des Verrats von Betriebsgeheimnissen der RVG und Verleumdung des Hauptgesellschafters,
  • der Veröffentlichung von firmeninternen Vorgängen und die damit herbeigeführte Gefahr der Kreditgefährdung,
  • des dringenden Tatverdachts im Hinblick auf Straftaten in Form von Betrug und Untreue mit erheblichem Schaden für die RVG sowie
  • der Ankündigung einer abermaligen Vergütungsklage für 2017.


Darüber hinaus fordert die Firma Steinbrück nachträglich höhere Zahlungen für ihre Leistungen, als vertraglich vereinbart waren. Die Gründe dafür waren und sind aber für die RVG nicht akzeptabel (siehe auch die anhängigen Gerichtsverfahren).

2016 erklärte die Fa. Steinbrück, man werde solche Mehrforderungen künftig vorab gerichtlich einklagen. Aus Sicht der RVG war damit das Vertrauensverhältnis zerstört. Das ist vergleichbar: Man stelle sich vor, ein Handwerker würde ein Angebot machen. Noch bevor er seine Leistung erbringt und die Rechnung dafür präsentiert, erklärt er, vor Gericht zu ziehen und mehr Geld haben zu wollen …
Deshalb hat die RVG zum 1. Januar 2017 gekündigt. Auch, um nicht mit Forderungen in unabsehbarer Höhe konfrontiert zu werden.



Inwieweit war der Landkreis involviert in die Kündigung der Fa. Steinbrück?

Der Landkreis war als Mitgesellschafter bei der Beschlussfassung zu den notwendigen Ermächtigungen für den Geschäftsführer beteiligt.



Wer denkt an die Umwelt und unsere Gesundheit, wenn zwei Busse fahren?

Es ist festzustellen: Die RVG ist die vom Landkreis Gotha beauftragte Gesellschaft, den Busverkehr zu organisieren und die Linien über Subunternehmer bedienen zu lassen. Die RVG ist darüber hinaus die Inhaberin der Liniengenehmigungen für diesen Busverkehr.
Die Fa. Steinbrück hat als Subunternehmer keinen Auftrag mehr, jene Linien für die RVG zu bedienen. Die Frage nach einer „zusätzlichen“ Umweltbelastung muss man daher an die Fa. Steinbrück richten.
Die RVG ihrerseits erfüllt den Regelfahrplan, der auch dem Landesverwaltungsamt vorliegt und von ihm genehmigt wurde.



In welchen Bussen können Schüler bedenkenlos mitfahren?

Für Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlicher Versicherungsschutz für den Schulweg in öffentlichen Verkehrsmitteln, egal, für welchen Bus sie sich entscheiden. Es gibt keine Empfehlung oder Anweisung des Schulträgers, welche Busse zu nutzen sind.


Wie wurden die neuen Busunternehmen gefunden, die ab Januar die Strecken bedienen?

Durch eine Ausschreibung, für die Thüringer Unternehmen aufgefordert wurden, Angebote abzugeben.

 

Welche Funktion hat das Landesverwaltungsamt in der Sache?
Das Landesverwaltungsamt hat ein Referat, das Genehmigungen für Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr und Reiseverkehr, Mietwagen und Taxi erteilt. Es überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hat Möglichkeiten, regulierend einzugreifen.

Das Landesverwaltungsamt ist auch Nachprüfstelle für Vergaben öffentlicher Ausschreibungen. Hier sind aktuell zwei Verfahren anhängig, in denen Unternehmer gegen die Vergaben der Ersatzverkehre durch die RVG beanstanden. Hierzu sind, entgegen Meldungen des MDR, noch keine Entscheidungen getroffen worden.



Das Landesverwaltungsamt hatte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die RVG eingeleitet. Warum?

Grund war der eingeschränkte Fahrplan, der Anfang Januar galt und inzwischen wieder außer Kraft gesetzt wurde. Dieses Verfahren wurde ebenfalls eingestellt, wie oben schon beschrieben wurde.

 

Was ist die RVG, wie ist sie organisiert?
Das Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr regelt die Verantwortung für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) mittels Stadt- und Regionalbus bzw. Straßenbahn. Dieser Straßenpersonennahverkehr liegt in Händen der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie planen, organisieren und finanzieren den Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich. Im Landkreis Gotha wurde 1999 die RVG gegründet und mit der Gestaltung und Durchführung des Buslinienverkehrs im Landkreis Gotha betraut. Sie hat Linienkonzessionen inne und vergibt Dienstleistungsaufträge an Verkehrsunternehmen, die dann den Linienverkehr absichern.
Die RVG ist eine GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter der Landkreis Gotha ist. Weitere Gesellschafter sind Verkehrsunternehmen der Region, unter anderem auch die Firma Steinbrück.


Wie finanziert sich die RVG?
Die RVG finanziert sich aus Fahrgeldeinnahmen und Zuschüssen des Landkreises Gotha und des Freistaates Thüringen.


Welche Pflichten ergeben sich für die RVG dadurch, dass sie mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird?
Die RVG hat mit den zur Verfügung gestellten Mitteln der öffentlichen Hand sorgfältig umzugehen, Leistungen auszuschreiben, Verwendungsnachweise zu erstellen etc. Als Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung muss sie wirtschaften wie die öffentliche Hand selber.


Wie viele Strecken lässt die RVG betreiben?
Die RVG betreibt 5 Stadt- und 36 Regionalbuslinien. Sie erhält hierzu Zuwendungen des Landkreises Gotha in Höhe von rund 5,7 Mio. Euro im Jahr 2017.

 

 

Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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