Soweit ein durchgeführter Selbsttest ein positives Testergebnis ausweist, ist die getestete Person verpflichtet, unverzüglich entweder einen PCR-Test oder einen Antigenschnelltest in einem zertifizierten Testzentrum durchführen zu lassen (§4 Abs. 4 der Thüringer Infektionsschutzverordnung).
Termine für PCR-Tests können bei Hausärzten via Kassenärztlicher Vereinigung (Tel. bundesweit 116 117) vereinbart werden.
Begeben Sie sich in Selbstisolation, bis Sie den Validierungstest (PCR oder Antigentest im Testzentrum) absolviert haben.
Testmöglichkeiten in Gotha
Neujahr-Apotheke im Ärztehaus am Mohren
Neujahr-Apotheke im Ärztehaus am Mohren
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In dieser Apotheke sind Antigen-Schnelltests und PCR-Tests (u. a. zur Validierung von positiven Schnelltests) möglich:
Neujahr-Apotheke im Ärztehaus am Mohren
Huttenstraße 2
99867 Gotha
Tel. 03621 5144644
Testzeiten:
montags - freitags 9.30 - 12 Uhr sowie 13.30 - 16 Uhr
samstags 9.30 - 11 Uhr
Goethe-Apotheke Gotha
Goethe-Apotheke Gotha
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In dieser Apotheke sind Antigen-Schnelltests nur mit vorheriger Terminabstimmung möglich (bitte telefonisch einen Termin vereinbaren):
Goethe-Apotheke Gotha
Hauptmarkt 10
99867 Gotha
Tel. 03621 852717
montags - freitags 8 - 18 Uhr
samstags 9 - 14 Uhr
Bei einem positiven Antigen-Schnelltest entnimmt die Apotheke auch den notwendigen PCR-Abstrich.