Reiserückkehrer nach Deutschland
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich vor der Einreise nach Deutschland auf www.Einreiseanmeldung.de registrieren.
Für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland gilt die Fünfte Thüringer Quarantäneverordnung. Sie regelt:
•Zu Hause bleiben: Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
•Kontaktverbot: Den oben genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören (außer behandelnde Ärzte, medizinisches Personal, Seelsorger und Urkundspersonen).
•Gesundheitsamt kontaktieren: Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt durch die digitale Einreiseanmeldung unter www.Einreiseanmeldung.de zu kontaktieren und es beim Auftreten von Krankheitssymptomen (insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise) unverzüglich hierüber zu informieren. Ausnahmen von den genannten Regelungen entnehmen sie bitte § 2 der Verordnung (z. B. Grenzverkehr, Durchreise, Grenzpendler).
Die Verkürzung der Absonderungsdauer ist unter den in § 3 genannten Bedingungen frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis verfügt.