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Störfallrecht

Überwachungsprogramm des Landkreises Gotha - Vollzug §§ 16 und 17 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Anlagen nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Die im August 2012 in Kraft getretene Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie), zu deren Umsetzung in Deutschland die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung –
12. BImSchV) dient, fordert, dass für die von ihr erfassten Betriebsbereiche ein Inspektionssystem eingerichtet wird.

Das Überwachungssystem soll die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie gewährleisten. Dazu ist sicherzustellen, dass alle Betriebsbereiche auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch einen Überwachungsplan abgedeckt sind, der regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert wird. Auf der Grundlage dieses Planes, der auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht ist, sind durch die zuständigen Behörden regelmäßig Überwachungsprogramme zu erstellen.

Um eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen des Landkreises Gotha sicherzustellen, gibt es einen Überwachungsplan.

Überwachungsprogramm des Landkreises Gotha (Stand 09.01.2023)

Anhang 1 zum Überwachungsplan: Anlagenübersicht nach 12. BImSchV des Landkreises Gotha

Anhang 2 zum Überwachungsplan: Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung der Seite:08.02.23, 14:30 Uhr
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