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Immissionsschutz

Genehmigung von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen

Die Antragstellung im immissionsschutzrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungsverfahren ist ab dem 1. Januar 2023 nur noch mittels der Software ELiA möglich. ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung oder Änderung sowie den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beantragen. Mit dem Programm können Antragsteller die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch auf einer strukturierten Oberfläche erstellen und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

Das Programm ELiA steht kostenfrei unter:

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/genehmigung-von-anlagen

zur Verfügung.

Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich. Nach der Installation aktualisiert sich das Programm selbst, sofern eine Internetverbindung besteht. Eine Nutzung ist auch offline möglich.
Die Internetseite mit den bisher geltenden Antragsformularen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist abgeschaltet.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamt Gotha als zuständige Genehmigungsbehörde ab.

Der Antrag ist momentan in dreifach unterschriebener Papierform und in elektronischer Form (Antrag als eine pdf-Datei) bei der Unteren Immissionsschutzbehörde einzureichen.

Die elektronische Übermittlung des Antrags über die integrierte Schnittstelle des Governikus Communikator ist noch nicht möglich. Für die Bereitstellung der digitalen Unterlagen wird im Landratsamt Gotha die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) oder nach Absprache eine eigene Cloudlösung oder digitalen Datenträger verwendet.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung der Seite:04.01.23, 09:51 Uhr
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