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Immissionsschutz

Genehmigung von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen

Die Antragstellung im immissionsschutzrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungsverfahren ist ab dem 1. Januar 2023 nur noch mittels ELiA möglich. ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung oder Änderung sowie den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beantragen. Mit dem Programm können Antragsteller die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch auf einer strukturierten Oberfläche erstellen und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

Seit dem 01.09.2026 kann neben ELiA 2.8 auch ELiA Online zur Antragstellung bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Gotha verwendet werden.
Dabei handelt es sich um eine reine Onlineanwendung, bei der eine lokale Installation nicht mehr notwendig ist. Auch erfolgt durch das Programm eine direkte Übermittlung an die Immissionsschutzbehörde, deshalb ist die Bereitstellung der digitalen Unterlagen über die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) oder per E-Mail nicht mehr notwendig. Weiterhin wurden Hilfetexte zur Anwendung des Programmes direkt in die Onlineanwendung implementiert.

Den Zugang zu ELiA Online als auch Anleitungen zur Einrichtung und Benutzung finden Sie auf der Website des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/genehmigung-von-anlagen).

Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich, sodass in ELiA 2.8 begonnene Anträge auch über ELiA Online eingereicht werden können. Es steht eine neue ELiA 2.8 Version mit Exportfunktion für Anträge (ausgenommen Anhänge) zur Verfügung, welche anschließend in ELiA Online importiert werden können. Auch aus ELiA Online selbst können Anträge ex- und wieder importiert werden. Dies ist von Bedeutung, da für jedes neue Vorhaben ein neuer Antrag zu erstellen ist um als solches bei der zuständigen Genehmigungsbehörde registriert zu werden. Die Abänderung eines alten Antrags sowie erneute Einreichung führt zu einer Registrierung als Ergänzung des vormaligen Verfahrens und ist daher nicht zulässig.
Zudem ist ein Übergangszeitraum mit einer parallelen Nutzung der beiden Systeme für 6 Monate (bis zum 01.01.2027) vorgesehen. Bei der Genehmigungsbehörde mit ELiA 2.8 eingereichte Anträge können auch mit ELiA 2.8 beendet werden.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamt Gotha als zuständige Genehmigungsbehörde ab.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der unteren Immissionsschutzbehörde gern zur Verfügung.

 

 

Letzte Änderung der Seite:14.09.26, 11:08 Uhr
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