Veräußerungen - Detail

Immobilienangebot zum Verkauf

Der Landkreis Gotha als Eigentümer schreibt ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in der Gemarkung Gotha zum Verkauf aus

Lageplan der Immobilie

Angaben zum Objekt:
Lage:               Gotha, Am Tivoli 9
Nutzung:         Wohnnutzung (Ein-bzw. Zweifamilienhaus)

Katasterangaben:
Gemarkung:               Gotha
Flur:                            2
Flurstück:                    132/4 mit einer Größe von 313 m²

Objektbeschreibung:
Die Liegenschaft befindet sich am Stadtzentrumsrand von Gotha, öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn-/Bushaltestelle) sind in fußläufiger Entfernung gelegen, ebenso der Stadtpark, eine Grundschule und ein Gymnasium sind in unmittelbarer Nähe, ansonsten ist die Umgebung weitgehend durch Wohnbebauung geprägt.

Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Innenbereich zuzuordnen und Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Gotha ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Grundstück ist mit einem freistehenden zweigeschossigen Wohnhaus (leerstehend) in sanierungsbedürftigem Zustand sowie einem Carport bebaut. Das Gebäude ist unterkellert, das Obergeschoss befindet sich im Rohbauzustand.

Gebot:
Das Mindestgebot beträgt 80.000,00 EUR.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

- Kaufpreisangebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses Aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstücks bestätigt.

Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Angebote sind unter Angabe des Vermerks „Verkauf Grundstück Am Tivoli 9“ auf dem verschlossenen Umschlag bis zum 26.10.2026 10:00 Uhr zu richten an das

Landratsamt Gotha
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
18.-März-Straße 50
99867 Gotha

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Kreistag des Landkreises Gotha. Der Landkreis Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

 

 

Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
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