Mit dem Preis werden werden Personen, Personengruppen, Vereine und Initiativen gewürdigt, die sich in besonderer Weise im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit engagieren. Die dabei erbrachten Leistungen sollen von Dauer und für die Kinder und Jugendlichen nutzbar sowie erlebbar sein. Gleichzeitig sollen sie auf das Areal des Landkreises Gotha Bezug nehmen.
Der Jugendförderpreis des Landkreises Gotha ist mit einer Summe in Höhe von 1.500,00 Euro dotiert und wird in feierlicher Form übergeben. Vorschläge mit biographischen Daten und einer ausführlichen Begründung können von Einzelpersonen, Personengruppen und kommunalen Körperschaften eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 25. August 2023.
Die Vorschläge werden gerichtet an das:
Landratsamt Gotha,
Jugendamt (Stichwort: Jugendförderpreis 2023),
18.- März- Str. 50,
99867 Gotha
oder jugend@kreis-gth.de
Die Entscheidung über die Vergabe des Jugendförderpreises erfolgt durch eine Jury.