„Manchmal sind es ganz banale und alltägliche Dinge, bei denen man merkt: Ich habe etwas erreicht und konnte für diesen Menschen Hilfe organisieren.“ So beschreibt Daniela Esefeld ihre Tätigkeit als rechtliche Betreuerin. Seit 26 Jahren unterstützt sie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können: „Man muss lernen, die eigenen Erwartungen und Ansprüche zurückzustecken und stattdessen die Wünsche der Betroffenen zu verstehen und umzusetzen.“ Daniela Esefeld hatte zuerst als ehrenamtliche Betreuerin gearbeitet; seit 2012 ist sie berufliche Betreuerin im Landkreis Gotha und aktuell auch als Geschäftsführerin für den Betreuungsverein Gotha e. V. tätig.
Rechtliche Betreuer:innen unterstützen Personen, die beispielsweise nach einem Unfall, wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu klären. Ist eine Person auf rechtliche Betreuung angewiesen und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann gerichtlich ein:e Betreuer:in bestellt werden – dabei wird klar definiert, in welchen Bereichen der/die Betreuer:in die betroffene Person unterstützt. Das können entweder geeignete Personen aus dem familiären oder sozialen Umfeld des/der Betroffenen sein oder bei Notwendigkeit andere ehrenamtliche bzw. berufliche Betreuer:innen.
Derzeit sucht die Betreuungsbehörde nach Menschen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit im Ehren- oder Hauptamt ausüben wollen. Wer sich für die Arbeit als rechtliche:r Betreuer:in interessiert, kann sich gern bei der Betreuungsbehörde melden. Das geht telefonisch unter der 03621 214 865 oder per E-Mail an betreuungsbehörde@kreis-gth.de.
Landkreis fördert Betreuungsverein mit rund 22.700 Euro
Wer ehrenamtlich als Betreuer:in für fremde Personen tätig sein will, muss eine Vereinbarung mit dem Betreuungsverein Gotha e. V. abschließen, um zum Beispiel im Krankheitsfall eine Vertretung sicherzustellen. Außerdem durchlaufen ehrenamtliche Betreuer:innen mehrere vom Verein organisierte Fortbildungen, die sie auf die Tätigkeit vorbereiten, und haben hier die Möglichkeiten zum fachlichen Austausch. Neben der Betreuungsbehörde ist der Betreuungsverein auch Anlaufstelle bei Fragen, egal ob im familiären Kontext oder bei der Fremdbetreuung. Die Arbeit des Vereins wird vom Land Thüringen (zu 80 Prozent) und vom Landkreis (zu 20 Prozent) gefördert. In diesem Jahr erhält er 22.678 Euro aus der Kreisverwaltung. Den symbolischen Förderscheck hat Landrat Onno Eckert heute im Landratsamt an Geschäftsführerin Daniela Esefeld übergeben.
Aktuell sind 33 ehrenamtliche Betreuer:innen über den Verein organisiert. Hinzu kommen 60 berufliche Betreuer:innen, die für den Landkreis Gotha tätig sind.
Neuer Flyer zum vielfältigen Angebot der Betreuungsbehörde
Die Kolleg:innen beraten nicht nur potentielle rechtliche Betreuer:innen, sondern auch alle anderen Bürger:innen zu allen Themen rund um Betreuung, Vorsorgevollmacht und mehr. Beratungen sind telefonisch, aber auch – nach vorheriger Vereinbarung unter der 03621 214 865 oder per E-Mail an betreuungsbehörde@kreis-gth.de – vor Ort im Sozialamt möglich.
Über das gesamte Beratungsangebot der Betreuungsbehörde informiert ab sofort auch ein neuer Flyer. Dieser steht online zum Download bereit.
