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Pflichtumtausch der Führerscheine – aktuelle Fristen

Nachdem zunächst Papierführerscheine getauscht werden mussten, läuft jetzt die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine

Symbolbild, pixabay.com

Stichtag ist der 19. Januar 2026.

Dabei gibt es eine wichtige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren worden ist, muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Als Nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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