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Arbeitskreis beschließt Leitfaden zu häuslicher Gewalt

Umgang mit Thematik in familiengerichtlichen Verfahren noch besser geregelt

Symbolfoto: Ulrike Mai, Pixabay.

Der Arbeitskreis "Cochemer Modell" im Landkreis Gotha hat einen gemeinsamen Leitfaden zum Umgang mit Fällen von häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren entwickelt und beschlossen. Ziel des Leitfadens ist es, Abläufe zu vereinfachen und ein gemeinsames, professionelles Verständnis zu schaffen, das den Schutz des Kindeswohls und den Opferschutz in den Vordergrund stellt.

Der Gothaer Arbeitskreis basiert auf dem gleichnamigen Modell, das 1992 in Cochem als Schlichtungsverfahren entwickelt wurde. Dieses Verfahren ist eine besondere, auf Kooperation ausgerichtete Arbeitsweise im Familienrecht. Sie zielt darauf ab, Konflikte zwischen getrennten Eltern schnell, kindeswohlorientiert und ohne unnötige Eskalation zu lösen.

Im Landkreis Gotha sind die folgenden Professionen am Arbeitskreis beteiligt: das Amtsgericht Gotha, die Landespolizeiinspektion Gotha, das Jugendamt, verschiedene Rechtsanwälte, das Frauenhaus Gotha, Verfahrensbeistände, Familienberatungsstellen (Sunshinehouse, Diakonie), die Kinder- und Jugendpsychiatrie des ÖHK Mühlhausen, die Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz Gotha, die Täterberatung "Projekt Orange" und der Weiße Ring.

Kindeswohls und Opferschutz im neuen Verfahrensablauf an oberster Stelle

Der neu erarbeitete und von den Beteiligten beschlossene Leitfaden gilt konkret für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht, die Herausgabe des Kindes oder Sorgerechtsverfahren nach § 155 a Abs. 4 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) betreffen und mit dem Verdacht häuslicher Gewalt verbunden sind.

Mit ihm soll ein Verfahrensablauf geschaffen werden, bei dem die Sicherung des Kindeswohls und der Opferschutzes an erster Stelle stehen. Im Leitfaden werden alle Beteiligten benannt und ihnen Rollen und Handlungsweisen an die Hand gegeben – von der Feststellung der Tat, über Beratungsmöglichkeiten, Verfahrensschritte bis hin zur Familienberatung. Den vollständigen Leitfaden gibt es hier.

„Unserem Arbeitskreis ist es gelungen, die Abläufe in Fällen häuslicher Gewalt weiter zu professionalisieren und somit ein noch zügigeres Handeln zum Schutz der betroffenen Kinder und Opfer zu erzielen“, sagt Jugendamtsleiter Thomas Jakob, der selbst im Arbeitskreis vertreten ist.

Häusliche Gewalt sind im Sinne des Leitfadens alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner:innen vorkommen.

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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