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Integrierte Sozialplanung

Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben ermöglicht dem Landkreis Gotha durch integrierte Sozialplanung bedarfsgerechtere Angebote für Familien und Menschen aller Generationen auszugestalten.

Dafür werden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie jedes Jahr finanzielle Mittel bereitgestellt.

Es interagieren Akteure der Zivilgesellschaft einerseits, Vertreter von Initiativen und Vereinen andererseits und Vertreter von kommunalen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege miteinander. Koordiniert vom Landratsamt Gotha wird so das Ziel verfolgt, Angebote für Familien, noch besser passend zu deren Bedarfen anzubieten.

Familie wird als Ort der generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme und Solidarität verstanden.

Sie planen ein Angebot für Familien oder Menschen unterschiedlicher Generationen?
Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ kann von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern im Landkreis Gotha gestellt werden.

Mit ihren Rückfragen und konkreten Projektideen wenden Sie sich bitte an:

Integrierte Sozialplanung

Maximilian Lübbe
Tel: 03621 214384
E-Mail: m.luebbe(at)kreis-gth.de


Antragstellung:

  • Antragsunterlagen übermitteln wir gern nach einer kurzen Abstimmung zu ihrer Projektidee.
  • Projektanträge für das Jahr 2024 können abhängig von der Mittelverfügbarkeit jederzeit gestellt werden.
  • Anträge auf eine Zuwendung aus dem Landesprogramm für das Jahr 2025 sind bis zum 15.09.2024 einzureichen.

 Rahmenbedingungen:

 

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Letzte Änderung der Seite:10.04.24, 14:45 Uhr
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