Neue Regeln fürs Verbrennen

Faustregel: Nur noch außerhalb der Ortslagen sind Gartenfeuerchen zulässig.

Faustregel: Nur noch außerhalb der Ortslagen sind Gartenfeuerchen zulässig.

Unbelasteter Baum- und Strauchschnitt darf nur noch außerhalb der Ortslagen verbrannt werden.

Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat die Regelungen für das Verbrennen von trockenem und unbelastetem Baum- und Strauchschnitt novelliert. Danach dürfen die Gartenfeuerchen generell nur noch außerhalb der Ortslagen stattfinden. Dort eröffnet eine Allgemeinverfügung die Möglichkeit zum Verbrennen vom 17. bis 31. März 2010, jeweils in einem Zeitkorridor von 10 bis 18 Uhr. An den beiden Sonntagen 21. und 28. März darf nicht gezündelt werden.

 

Darüber hinaus bleibt auf eigenen Wunsch das Verbrennen in den gesamten Gemarkungen von Gotha inklusive aller Ortsteile, von Tambach-Dietharz, von Friedrichroda mit Ortsteil Finsterbergen, von Waltershausen, Tabarz und Günthersleben-Wechmar auch weiterhin verboten.

 

Neben dieser neuen räumlichen Einschränkung bringt die novellierte Pflanzenabfallverordnung aber auch Erleichterungen mit sich: Die Gartenfeuer müssen nicht länger bei der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft vorab angezeigt werden.

 

Erhalten geblieben sind hingegen die Bestimmungen, dass außer dem Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15 Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden. Sämtliche Bestimmungen führt das Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 18. Februar auf; zusätzlich können sie auch im Internet unter http://www.kreis-gth.de/index.php?id=260 eingesehen werden. Missachtungen dieser Vorgaben können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt werden.

 

Wer nicht verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt auch zu den Öffnungszeiten in den Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Halbmondsweg/Hinter den Teichen), Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) abgeben.