Erklärung Meldeverfahren

Erklärung des Meldeverfahrens

 


Das Gesundheitsamt meldet die Daten mehrmals täglich an das Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Sobald ein Testergebnis von einem Labor eintrifft, wird zu diesem Fall ermittelt und im Anschluss in einem Fachprogramm eingepflegt und weitergemeldet.


Bei hohen Fallzahlen kommt es dabei zu Verzögerungen der Meldung aufgrund der enorm gestiegenen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt. Gelegentlich hat das TLV auch Rückfragen zu einem einzelnen Fall, z. B. wenn eine statistische Angabe fehlt. Dann meldet das TLV diesen Fall bis zur Klärung nicht an das RKI weiter. Diese Umstände führen wiederum dazu, dass der Fall bei uns als positiv geführt wird, weil das Testergebnis eindeutig positiv ist, während er in der Statistik des RKI erst verzögert gemeldet wird, wenn alle Informationen vorliegen.


Eine gesammelte Meldung an die Pressestelle des Landkreises erfolgt im Verlauf des Vormittags. Positivmeldungen, die danach eintreffen, werden erst am folgenden Tag berücksichtigt. Insofern ist es bei hohen Fallzahlen regelmäßig zu erwarten, dass es zu Abweichungen zwischen der Meldung des Landkreises und den Veröffentlichungen des RKI kommen wird. Ausschlaggebend für die Fallzahlen und den Inzidenzwert sind die Daten der Bundesbehörde. Die Inzidenz wird vom TLV Bad Langensalza errechnet. Dieser Wert ist auch der maßgebliche für den Erlass weiterer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

Letzte Änderung der Seite:18.03.22, 16:55 Uhr
­­© Landratsamt Gotha 2021 • Alle Rechte vorbehalten