Diese Festlegung gilt vorbehaltlich einer Regelung durch das Land Thüringen.
Um die Seuchengefahr durch die Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Gotha zu verringern, ist eine Dezimierung des derzeit sehr hohen Schwarzwildbestandes erforderlich. Laut Friedrich Löffler Institut wird die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die heimischen Schwarzwildbestände nach wie vor als äußerst hoch eingeschätzt.
Die Maßnahme zur Förderung der Erlegung von Frischlingen wurde notwendig, nachdem in Tschechien erste Fälle der Afrikanischen Schweinepest außerhalb von umzäunten Seuchenbereichen auftraten. Fast 80 Prozent der 230 toten Wildschweine wurden positiv auf die Erkrankung getestet. Auch in Polen traten erste Fälle auf.